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Kosten

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) ist grundsätzlich geregelt, welche Gebühren Rechtsanwält*innen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren berechnen dürfen und müssen.
Darüberhinaus sind individuelle Honorarvereinbarungen gesetzlich vorgesehen. Je nach Fallkonstellation schließen wir mit Ihnen eine solche ab.

  • Erstberatung

    In einem ersten Beratungsgespräch klären wir Sie selbstverständlich über die auf Sie zukommenden Kosten auf.

    Für eine Erstberatung berechnen wir maximal eine Gebühr von 190 € zzgl. Mehrwertsteuer.

  • Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

    Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe bzw. im Familienrecht Verfahrenkostenhilfe beantragen. Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung können Sie in Hamburg keine finanzielle Unterstützung beantragen.
    Es besteht aber die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit uns zu vereinbaren.

    Weitere Informationen:

    Prozesskostenhilfe auf www.hamburg.de
  • Beratungshilfescheine

    Sollten Sie in Schleswig Holstein oder Niedersachsen gemeldet sein, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für ein Beratungsgespräch zu beantragen. Der Antrag ist bei dem jeweiligen Amtsgericht zu stellen. Bitte holen Sie sich den Beratungshilfeschein, bevor Sie zu einem ersten Beratungsgespräch zu uns kommen, da die Kosten im Nachhinein nicht übernommen werden. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein haben, berechnen wir lediglich eine Gebühr in Höhe von 15 €.

  • Rechtsschutzversicherung

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bitten wir Sie, zu prüfen, ob diese die Kosten für die von Ihnen beauftragte anwaltliche Beratung oder Vertretung abdeckt und ob von Ihnen Kosten im Rahmen eines Selbstbehalts zu tragen sind.